Arbeitssicherheit Baltruschat GmbH

Individueller und moderner Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz

Als Spezialist im Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz unterstützen wir Sie individuell sowie im Vollservice

Wir bieten Ihnen passgenaue Dienstleistungen – von der ersten Starthilfe über die Umsetzungsbegleitung bis hin zur Rechtssicherheit.
Mit unserer sicherheits- und brandschutztechnischen Fachkunde beraten wir Sie umfassend, empfehlen passende Maßnahmen und prüfen deren Wirksamkeit.

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihre Vorteile

Bis zu einer gewissen Anzahl an Mitarbeiter/innen im Unternehmen, kann ein Unternehmer sich selbst um die Umsetzung des Arbeitsschutzes kümmern. Ist diese Grenze (Anzahl) überschritten, muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit diese Aufgabe übernehmen.

Eigene Mitarbeiter/innen auf Seminare zu schicken, kostet nicht nur viel Geld, zudem fehlt Ihnen dessen Arbeitskraft für die Zeit der Seminardauer im Betrieb. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit spart nicht nur Personalkosten und Seminarkosten, diese bringt zudem Erfahrungswerte aus anderen Bereichen mit (ist kritisch und nicht Betriebsblind).

Ausbildung für

Gabelstaplerfahrerinnen Gabelstaplerfahrer

Die Meinung, eine Kfz-Fahrerlaubnis ist zum Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen ausreichend, ist ein Irrglaube.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung  (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche  und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor. Die Ausbildung erfolgt nach den berufsgenossenschaftlichen Grund-sätzen bei Ihnen im Betrieb und auf Ihrem Gerät.

Auf Wunsch können die erstellen Staplerscheine individuell mit Ihrem Firmenlogo erstellt, bzw. versehen werden. Auch ist das Anfertigen im Scheckkartenformat möglich.

Vor Ort oder Online: Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. §12 Arbschg

Wir unterweisen Ihre Beschäftigten vor Ort. Wann und wo Sie es wünschen. Falls erfor-derlich bringen wir die benötigte Technik mit.

Im §12 ArSchG (1)  steht: "Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind."

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