Wer Flurförderzeuge selbstständig führt, muss dafür ausgebildet, beauftragt und nachweislich
geeignet sein. Wir bilden Ihre Mitarbeiter nach berufsgenossenschaftlichen Standards aus –
auf Ihrem Gerät und in Ihrem Unternehmen.
Was wir für Sie leisten
- Theoretische Unterweisung (Rechtsgrundlagen, Aufbau, Standsicherheit, Verkehrswege)
- Praktische Ausbildung und Fahrübungen auf Ihren Flurförderzeugen
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
- Ausstellung von Zertifikat und Fahrausweis
- Auf Wunsch jährliche Wiederholungsunterweisung
Gesetzliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge (Einsatz nur durch beauftragte, geeignete Personen)
- DGUV Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer
- BetrSichV § 12 – Unterweisung der Beschäftigten
- DGUV Vorschrift 1 – Grundpflichten und jährliche Unterweisung
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.