Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Arbeiten auf einer Baustelle mehrere Unternehmen zusammen, ist eine Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erforderlich. Wir übernehmen für Sie die SiGeKo-Leistungen nach RAB 30 – in der Planungs- und in der Ausführungsphase.

Was wir für Sie leisten

  • Vorankündigung gegenüber der zuständigen Behörde
  • Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Koordination aller beteiligten Baufirmen und Gewerke
  • Vor-Ort-Betreuung und regelmäßige Baustellenbegehungen
  • Erstellung von Baustellenordnungen
  • Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten am Objekt

Gesetzliche Grundlagen

  • Baustellenverordnung (BaustellV) § 3 – Bestellung des Koordinators
  • RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (Eignung des Koordinators)
  • ArbSchG – allgemeine Grundpflichten des Arbeitsschutzes
  • RL 92/57/EWG – europäische Baustellenrichtlinie als Grundlage der BaustellV

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.