Arbeiten auf einer Baustelle mehrere Unternehmen zusammen, ist eine Koordination des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes erforderlich. Wir übernehmen für Sie die SiGeKo-Leistungen nach RAB 30 –
in der Planungs- und in der Ausführungsphase.
Was wir für Sie leisten
- Vorankündigung gegenüber der zuständigen Behörde
- Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Koordination aller beteiligten Baufirmen und Gewerke
- Vor-Ort-Betreuung und regelmäßige Baustellenbegehungen
- Erstellung von Baustellenordnungen
- Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten am Objekt
Gesetzliche Grundlagen
- Baustellenverordnung (BaustellV) § 3 – Bestellung des Koordinators
- RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (Eignung des Koordinators)
- ArbSchG – allgemeine Grundpflichten des Arbeitsschutzes
- RL 92/57/EWG – europäische Baustellenrichtlinie als Grundlage der BaustellV
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.