Lagereinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Wir inspizieren Ihre Regalanlagen, bewerten Schäden und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.
Was wir für Sie leisten
- Bestandsaufnahme der Regalanlagen und Belastungsangaben
- Sichtprüfung auf Verformungen, Beschädigungen und fehlende Teile
- Schadensbewertung nach Ampelsystem (grün / orange / rot)
- Kennzeichnung und Empfehlung von Sofort- bzw. Folgemaßnahmen
- Prüfprotokoll und Dokumentation für Ihre Unterlagen
Gesetzliche Grundlagen
- BetrSichV § 14 – Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen
- DIN EN 15635 – Betrieb und Wartung ortsfester Lagereinrichtungen
- DGUV Regel 108-007 – Lagereinrichtungen und -geräte
- TRBS 1203 – Anforderungen an die befähigte Person
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.