Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir übernehmen die wiederkehrende Prüfung und sorgen für eine lückenlose Dokumentation.

Was wir für Sie leisten

  • Bestandsaufnahme und Inventarisierung aller Leitern und Tritte
  • Wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung auf Mängel und Schäden
  • Kennzeichnung der geprüften Steighilfen (Prüfplakette)
  • Aussortierung beschädigter Geräte und Mängelempfehlungen
  • Prüfprotokoll und Dokumentation für Ihre Unterlagen

Gesetzliche Grundlagen

  • BetrSichV § 14 – Prüfung von Arbeitsmitteln
  • BetrSichV § 2 – Anforderungen an die befähigte Person
  • TRBS 1203 – Befähigte Personen
  • DGUV Information 208-016 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.