Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft
werden. Wir übernehmen die wiederkehrende Prüfung und sorgen für eine lückenlose Dokumentation.
Was wir für Sie leisten
- Bestandsaufnahme und Inventarisierung aller Leitern und Tritte
- Wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung auf Mängel und Schäden
- Kennzeichnung der geprüften Steighilfen (Prüfplakette)
- Aussortierung beschädigter Geräte und Mängelempfehlungen
- Prüfprotokoll und Dokumentation für Ihre Unterlagen
Gesetzliche Grundlagen
- BetrSichV § 14 – Prüfung von Arbeitsmitteln
- BetrSichV § 2 – Anforderungen an die befähigte Person
- TRBS 1203 – Befähigte Personen
- DGUV Information 208-016 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.