Lärm gehört zu den häufigsten Belastungen im Betrieb – und Gehörschäden sind nicht heilbar.
Wir messen die Lärmbelastung an Ihren Arbeitsplätzen, bewerten sie rechtssicher
und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen wirklich nötig sind.
Was wir für Sie leisten
- Messung des Tages-Lärmexpositionspegels an Arbeitsplätzen nach DIN EN ISO 9612
- Beurteilung der Messergebnisse im Vergleich zu den Auslösewerten (80 und 85 dB(A))
- Ermittlung und Kennzeichnung von Lärmbereichen
- Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Empfehlungen zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
- Beratung zur Auswahl von Gehörschutz und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Wiederholungsmessungen bei neuen Maschinen oder veränderten Arbeitsabläufen
Gesetzliche Grundlagen
- LärmVibrationsArbSchV – Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- TRLV Lärm – Technische Regeln: Beurteilung, Messung und Maßnahmen
- DIN EN ISO 9612 – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz
- ArbSchG § 5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- ArbMedVV – Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.